Steuerliche Wertermittlung

In vielen Fällen sind aus steuerlichem Anlass Verkehrswertermittlungen durchzuführen oder bei den steuerlichen Wertansätzen Grundsätze/Erfahrungen der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen. Die Immobilienbewertung für steuerliche Zwecke stellt einen Schwerpunkt meiner Sachverständigentätigkeit dar.

Erbschafts-/Schenkungssteuer

Grundbesitzwerte (Grundstückswerte) werden vom Finanzamt festgestellt, wenn sie für die Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer von Bedeutung sind. Bei den Grundstücksbewertungen der Finanzverwaltungen nach dem Bewertungsgesetz (BewG) handelt es sich um pauschalierte Wertermittlungen, die zu Werten oberhalb des gemeinen Werts (Verkehrswerts) führen können. Der Steuerpflichtige kann sich jedoch gegenüber dem Finanzamt auf die Öffnungsklausel nach § 198 BewG berufen und den niedrigeren gemeinen Wert durch ein Verkehrswertgutachten nachweisen. Ich überprüfe für Sie die Wertansätze der Finanzbehörde und fertige bei Bedarf das Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts an.

Kaufpreisaufteilung

Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Die Kaufpreisaufteilungen der Finanzbehörden erfolgen in einem typisierten Verfahren, das im Einzelfall zu einer nicht angemessenen Aufteilung führen kann. Ich überprüfe für Sie die Wertansätze der Finanzbehörde und erstelle bei Bedarf das Gutachten, mit dem sie die angemessene steuerliche Kaufpreisaufteilung in einen Boden- und Gebäudewertanteil darlegen können.