Leistungen
Ich erstelle für Sie Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) gemäß § 194 BauGB für alle Immobilienarten und für unterschiedlichste Anlässe.
Bewertungsanlässe
Ein Verkehrswertgutachten kann in vielen Situationen erforderlich oder hilfreich sein, zum Beispiel bei:
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Ehescheidungen (z. B. Ermittlung von Anfangs- und Endwerten im Zugewinnausgleich)
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Entschädigungsverfahren (z. B. bei Enteignungen)
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Erbauseinandersetzungen und Nachlassregelungen
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Kauf oder Verkauf einer Immobilie
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Rechtlichen Auseinandersetzungen
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Steuerlichen Zwecken (z. B. Erbschafts- und Schenkungssteuer, Kaufpreisaufteilung)
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Vermögensübersicht oder Vermögensregelung
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Betreuungsangelegenheiten
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Zwangsversteigerungen
Objektarten
Ich bewerte Immobilien und Rechte an Grundstücken aller Art, unter anderem:
- Unbebaute Grundstücke
- Eigentumswohnungen und Teileigentume
- Ein- /Zweifamilienwohnhäuser
- Mehrfamilienwohnhäuser
- Gemischt genutzte Grundstücke
- Geschäfts-, Gewerbe- und Industrieimmobilien
- Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke
- Spezialimmobilien (z. B. Hotels, Kliniken, Altenheime)
- Rechte an Grundstücken (z. B. Wohnungs- und Nießbrauchrechte)
Weitere Leistungen
Neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten biete ich folgende ergänzende Dienstleistungen an:
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Plausibilisierung und Prüfung von Fremdgutachten
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Beratung beim An– und Verkauf von Immobilien
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Mediation und Schiedsgutachten zur außergerichtlichen Konfliktlösung
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Wohn- und Nutzflächenberechnungen nach Plan oder Aufmaß