Leistungen

Ich erstelle für Sie Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) gemäß § 194 BauGB für alle Immobilienarten und für unterschiedlichste Anlässe.

Bewertungsanlässe
Ein Verkehrswertgutachten kann in vielen Situationen erforderlich oder hilfreich sein, zum Beispiel bei:

  • Ehescheidungen (z. B. Ermittlung von Anfangs- und Endwerten im Zugewinnausgleich)
  • Entschädigungsverfahren (z. B. bei Enteignungen)
  • Erbauseinandersetzungen und Nachlassregelungen
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Rechtlichen Auseinandersetzungen
  • Steuerlichen Zwecken (z. B. Erbschafts- und Schenkungssteuer, Kaufpreisaufteilung)
  • Vermögensübersicht oder Vermögensregelung
  • Betreuungsangelegenheiten
  • Zwangsversteigerungen


Objektarten
Ich bewerte Immobilien und Rechte an Grundstücken aller Art, unter anderem:

  • Unbebaute Grundstücke
  • Eigentumswohnungen und Teileigentume
  • Ein- /Zweifamilienwohnhäuser
  • Mehrfamilienwohnhäuser
  • Gemischt genutzte Grundstücke
  • Geschäfts-, Gewerbe- und Industrieimmobilien
  • Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke
  • Spezialimmobilien (z. B. Hotels, Kliniken, Altenheime)
  • Rechte an Grundstücken (z. B. Wohnungs- und Nießbrauchrechte)


Weitere Leistungen
Neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten biete ich folgende ergänzende Dienstleistungen an:

  • Plausibilisierung und Prüfung von Fremdgutachten
  • Beratung beim An– und Verkauf von Immobilien
  • Mediation und Schiedsgutachten zur außergerichtlichen Konfliktlösung
  • Wohn- und Nutzflächenberechnungen nach Plan oder Aufmaß